| Dozent:innen | Oliver Huth |
| Zeitraum | 10.06.2026 — 11.06.2026 |
| Status | Geplant |
| Freie Plätze | |
| Unterrichtsstunden | 8 UE à 60 Min |
| Preis | 399,00 € |
| BDK-Mitgliederpreis | 349,00 € |
| Anmeldeschluss | am 09.06.2026 um 23:59 Uhr |
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Ermittlungsverfahren sind trotz zunehmend technischer Ermittlungsmöglichkeiten weiterhin auf Informationen aus Vernehmungen angewiesen. Die Kronzeugenregelung nach § 46b StGB soll kooperationsbereite Täter motivieren, zur Aufklärung oder Verhinderung schwerer Straftaten beizutragen – insbesondere in abgeschotteten Strukturen wie Terrorismus, Organisierter Kriminalität sowie Banden- und Wirtschaftskriminalität. Ihre wirksame Anwendung setzt jedoch ein Zusammenspiel von rechtlichen Kenntnissen, operativer Ermittlungsarbeit und vernehmungspsychologischer Expertise voraus.
Das Seminar vermittelt, wie Kronzeugenregelungen in der polizeilichen Praxis rechtssicher umgesetzt und in kriminalistische Fallarbeit integriert werden können – von der Aktenführung über taktische Überlegungen bis zur gerichtlichen Verwertung. Darüber hinaus werden Aspekte des Zeugenschutzes, der Glaubwürdigkeitsbeurteilung und typische Fallstricke bei Aussagen kooperationsbereiter Beschuldigter behandelt. Praxisbeispiele greifen dabei Fragen aus dem Ermittlungsalltag auf.
Was erwartet Sie in dieser Schulung?
An wen richtet sich dieses Angebot?
Dieser Kurs richtet sich an Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, die in Ermittlungsverfahren mit kooperationsbereiten Beschuldigten oder Kronzeugen arbeiten oder künftig arbeiten werden. Angesprochen sind insbesondere Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter aus relevanten Deliktsbereichen (z. B. Organisierte Kriminalität, Terrorismus, Banden- und Wirtschaftskriminalität) sowie Mitarbeitende von Spezialdienststellen, für die die Anwendung der Kronzeugenregelung in operativer oder vernehmungspraktischer Hinsicht von Bedeutung ist.
Anforderungen an die Kursteilnehmenden:
Grundlegende Vernehmungskompetenzen werden vorausgesetzt. Für die Teilnahme am Online-Seminar sind ein PC/Notebook mit Mikrofon und Kamera, ein stabiler Internetzugang sowie grundlegende Computerkenntnisse erforderlich.
Dieses Seminar richtet sich ausschließlich an Beschäftigte von Polizeibehörden. Die Anmeldung hat daher mit einer polizeilichen E-Mail-Adresse oder einer BDK-E-Mail-Adresse zu erfolgen.
| Wochentag | Datum | Uhrzeit |
|---|---|---|
| Mittwoch | 10.06.2026 | 09:00 - 13:30 Uhr |
| Donnerstag | 11.06.2026 | 09:00 - 13:30 Uhr |
Dieser Kurs findet als Online-Seminar mit der Videokonferenzsoftware Zoom statt. Die Einwahldaten werden per gesonderter E-Mail verschickt. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Endgerät über eine stabile Internetverbindung, eine Kamera und ein Mikrofon verfügt. Die Nutzung eines PCs oder Laptops wird empfohlen, da einige Inhalte auf mobilen Geräten möglicherweise eingeschränkt nutzbar sind.
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